Arkana Rechtskanzlei - Polen

Praxisbereiche

ARKANA bedeutet eine Rechtskanzlei von hochspezialisiertem und tiefgründigem Rechtswissen.

Schutz der Schuldnerrechte

Wie strecken unsere helping Hand  allen Unternehmern gegenüber, die zur Bezahlung der Fälligkeiten verpflichtet sind. Am wichtigsten ist für uns das Wohlergehen der Firma, die wir repräsentieren und die Schaffung bestmöglicher Umstände für die Weiterentwicklung des Geschäfts in Eintracht mit den rechtlichen Gesetzen. Deswegen repräsentieren wir Firmen, die mit übermäßiger Verschuldung bedroht sind.

Als Bevollmächtigte unseres Mandanten bemühen wir uns um das Aushandeln günstiger Rückzahlungsbedingungen. Wir vertreten die Unternehmer auf jeder Etappe der Gespräche mit den Gläubigern. Auf ausdrücklichen Wunsch unseren Mandanten bieten wir Verhandlungsvertretung an. Wir offerieren auch Hilfeleistung bei Vergleichen. Wir bieten neue Verträge zwischen den Schuldnern und den Gläubigern an, wobei wir uns um die günstigsten Bedingungen der Abzahlung der Schuld für den Schuldner bemühen. Wir übernehmen Verhandlungen im Bereich des Aufschubs der Fälligkeit, der Verminderung der Raten oder Aussetzung der Zinsrechnung oder günstiger Ratenzahlung der Zinsen.

Im Rahmen des Rechtsschutzes der Schuldnerrechte bieten unsere Kanzlei u.a. folgende Maßnahmen an:

  • Entwerfen von Vergleichsvorschlägen für die Gläubiger und deren Verhandlung,
  • Erheben begründeter Beschwerden über die Handlungen des Gerichtsvollstreckers,
  • Erheben von Vollstreckungsgegenklagen,
  • Erheben von Widersprüchen gegen Mahnbescheide und Urteile in Abwesenheit.

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